- Die Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen mit nicht ausdrücklich anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen ist ausgeschlossen. Rechte des Kunden aus diesem Vertrag dürfen nicht an Dritte abgetreten werden. Alle unsere Ansprüche aus der Geschäftsverbindung werden bei verspäteter Zahlung auch nur einer Teilforderung sofort fällig, wobei wir bei verspäteter Zahlung auch von der Verpflichtung zur weiteren Lieferung entbunden werden, aber dennoch am Vertrage festhalten können. Bei Zahlungseinstellung oder Vermögensverfall des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Kunde verpflichtet sich zur unverzüglichen Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Ware. Wird gegen den Kunden ein Wechsel oder Scheck protestiert oder die Eröffnung des gerichtlichen Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder eines anderen Schuldregelungsverfahrens beantragt oder stellt der Kunde oder ein persönlich haftender Gesellschafter des Kunden seine Zahlungen ein, so wird unsere Forderung sofort fällig, auch wenn sie gestundet oder gesichert ist. Barzahlungen haben uns gegenüber nur befreiende Wirkung, soweit sie an Personen geleistet werden, die mit schriftlicher Inkassovollmacht ausgestattet sind. Die Entgegennahme von Wechseln bedeutet nicht eine Stundung der zugrunde liegenden Forderungen.
- Beanstandungen der von uns gelieferten Waren sind sofort nach Lieferung spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware beim Kunden schriftlich anzuzeigen. Bei verdeckten Mängeln muss die Anzeige sofort nach Entdeckung erfolgen. Erfolgt die Mängelrüge nicht rechtzeitig, so gilt die Ware als genehmigt. Ist eine Verarbeitung unserer Ware bereits erfolgt, so ist die Mängelrüge ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich, uns Gelegenheit zu geben, Beanstandungen umfassend zu überprüfen. Beziehen sich Beanstandungen auf die Verarbeitung oder deren Ergebnis, so hat die Prüfung in jedem Fall am Ort der Verarbeitung zu erfolgen. Hat der Kunde die Ware weiterveräußert und hat dessen Abnehmer die Ware verarbeitet, so ist der Kunde verpflichtet, uns einen direkten Kontakt zum Abnehmer zu ermöglichen. Die Prüfung der Beanstandungen erfolgt durch unser Personal; sie erstreckt sich auf sämtliche Verarbeitungsparameter, die unserem Personal umfassend offen zu legen sind. Bei der Verarbeitung sind unsere allgemeinen Verarbeitungsbedingungen und auch alle ergänzenden Hinweise zu beachten; diese sind im Falle der Verarbeitung bei einem Abnehmer des Kunden diesem Abnehmer durch den Kunden vorzulegen. Verweigert uns der Kunde die Prüfung, so gilt die Ware als beanstandungsfrei abgenommen. Bei berechtigter Mängelrüge sind wir berechtigt, nach unserer Wahl die Mängel zu beseitigen, Ersatz zu liefern oder die Ware gegen Gutschrift des Rechnungsbetrages zurückzunehmen. Stammt der Mangel nachweislich von unserem Vorlieferanten, so sind wir berechtigt, den Gewährleistungsanspruch durch Abtretung unserer Ansprüche gegen unseren Vormann genüge zu tun. Weitgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, stehen dem Kunden nicht zu. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen oder für eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne unsere Zustimmung die Ware zurückzusenden.
- Sofern unser Kunde Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Ergibt sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes, so ist unser Geschäftssitz auch Erfüllungsort.
- Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Nachbestellungen, spätere Bestellungen und Warenbezüge und spätere Angebote, auch wenn im Einzelfall unsere Leistungen vor der Auftragsbestätigung erbracht werden.
- Sollte eine der vorstehend benannten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine andere zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser Bestimmung möglichst nahe kommt.